Technik klären, Vertrag mit Fördervorbehalt schließen, BzA erstellen, Antrag stellen, Zusage abwarten und erst dann umsetzen: Die Reihenfolge schützt den Förderweg.
1. Technische Maßnahme festlegen
Vor dem Antrag muss klar sein, welche förderfähige Heizung eingebaut wird, welche Kosten angesetzt werden und wer die Bestätigung zum Antrag erstellt.
2. Vertrag mit Förderbedingung
Die KfW verlangt vor Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage und einem zulässigen voraussichtlichen Umsetzungsdatum.
3. BzA und Antrag
Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellen die Bestätigung zum Antrag. Eigentümer beantragen den Zuschuss grundsätzlich selbst im Portal Meine KfW.
- Portalzugang vorbereiten
- BzA-ID und Vertrag bereithalten
- Bonusnachweise prüfen
- Antragsbestätigung sichern
4. Umsetzung und Nachweis
Nach Zusage wird umgesetzt. Für den Abruf werden Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und weitere Nachweise benötigt. Fristen werden aus der individuellen Zusage übernommen.
Sonderlage im Juli 2026
Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft eine technische Umstellungsphase. Neue BzA können in dieser Zeit nicht erstellt werden. Vorhaben ohne rechtzeitig vorhandene gültige BzA fallen nach KfW-Information unter die neuen Bedingungen ab 21. Juli 2026.
Offizielle Quellen
- KfW: aktuelle Informationen zur Heizungsförderung ↗
- KfW: Anpassungen der BEG-Produkte vom 08.07.2026 ↗
Bei zeitkritischen Rechts- und Förderfragen gilt die am Entscheidungstag aktuelle amtliche Fassung.